Ablauf und Kosten

Ich bin als Psychologischer Psychotherapeut mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie approbiert und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen. Dadurch habe ich die Berechtigung, mit privaten Krankenkassen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaften sowie im Bereich der Heilfürsorge abzurechnen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten privat zu finanzieren. Die Vergütung für psychotherapeutische Sitzungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kosten für

Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Allerdings können die genauen Regelungen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, vorab die Versicherungsbedingungen zu prüfen oder bei der Versicherung direkt nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Behandlungskosten gedeckt sind.

Bei der Beihilfe erfolgt die Kostenübernahme ebenfalls, allerdings gibt es hier meist ein spezifisches Verfahren. In der Regel sind die ersten Sitzungen (Erstgespräch und probatorische Sitzungen) unbürokratisch, ab etwa der fünften bis zehnten Therapiestunde muss jedoch ein Antrag gestellt werden. Die zuständige Beihilfestelle kann genaue Informationen und Antragsformulare zur Verfügung stellen, die meist auch online abrufbar sind.

BerufssoldatInnen müssen vor Beginn der Psychotherapie eine Kostenübernahmeerklärung von ihrem Sanitätsoffizier (Truppenarzt) einholen, auf der der Behandler vermerkt ist. Diese Erklärung ist zum Erstgespräch mitzubringen, wodurch die ersten fünf Sitzungen übernommen werden. Für die Bewilligung weiterer Sitzungen wird ein Befundbericht an den Sanitätsoffizier gesendet. Auch wenn der Prozess zunächst bürokratisch erscheint, stehe ich Ihnen jederzeit unterstützend zur Verfügung, um alle erforderlichen Schritte zu klären und zu erleichtern. 

Selbstzahlende PatientInnen müssen bei der Inanspruchnahme ambulanter Psychotherapie keine speziellen Anträge oder Genehmigungen einholen, da die Behandlungskosten privat getragen werden. Es sind keine bürokratischen Hürden zu überwinden, und die Therapie kann direkt ohne Einbindung von Versicherungen oder anderen Stellen beginnen. 

Kontaktaufnahme

Für den Beginn einer Psychotherapie können Sie mich telefonisch oder per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens kontaktieren. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Dieser Erstkontakt ist für Sie kostenfrei. 

Erstgespräch

Im ersten 50-minütigen Gespräch lernen wir uns persönlich kennen. Sie haben die Gelegenheit, Ihre aktuelle Situation zu besprechen, gemeinsam mögliche Ziele zu definieren und herauszufinden, welche Therapieform für Sie am besten geeignet ist. 

Probatorik

1-4 Sitzungen

Die erweiterte Kennenlernphase, in denen Diagnostik, Behandlungsplanung und Zielformulierung stattfinden. Am Ende der Probatorik wird, falls erforderlich, die Beantragung der Psychotherapie veranlasst. 

Beginn der Behandlung

Sobald die Probatorik abgeschlossen ist und eine eventuelle Genehmigung durch den Kostenträger vorliegt, kann die Therapie im vollen Umfang beginnen. 

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch um Ihre psychische Gesundheit zu fördern und Unterstützung bei Herausforderungen zu finden.